1&1 hat ein Gutachten eines namhaften Juristen vorgelegt, dass sich mit der vermeintlichen Frequenzverlängerung der Bundesnetzagentur beschäftigt und diese als verfassungswidrig einstuft.
Gutachten beurteilt Frequenzverlängerung
Anfang des Jahres hatte 1&1 bereits eine eigene Studie vorgelegt, die sich mit dem Thema der Frequenzverfügbarkeit in Deutschland beschäftigt und ausreichend Spektrum für vier Mobilfunknetze attestiert. Nun legt der aufstrebende Neuling unter den Netzbetreibern ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio, das sich ebenfalls mit dem Thema der nahenden Frequenzvergabe durch die Bundesnetzagentur beschäftigt.
Im Januar 2026 erfolgt ein neuer Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Frequenzen zur Zuteilung an die Netzbetreiber. In einem aktuellen Konsultationspapier liebäugelt die BNetzA erstmals mit einer Verlängerung bestehender Nutzungsrechte anstatt dem üblichen Vorgehen einer Auktion. Damit würden die Frequenzen bei den drei Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica verbleiben.
1&1 sieht sich hier als Neueinsteiger deutlich benachteiligt, da man keinen Zugang zu weiteren Frequenzen erhalten würde. Diese seien aber zwingend erforderlich, um als viertes deutsches Mobilfunknetz wachsen und wettbewerbsfähig sein zu können. Um die Situation rechtlich zu beurteilen, hat 1&1 den renommierten Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesverfassungsrichter Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
„Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig“
Das Gutachten „Frequenzzuteilung als Verfassungsproblem – Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutz“ schlägt sich klar auf die Seite von 1&1. Demnach würde eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten Netzbetreiber gegen das Verfassungsrecht verstoßen und 1&1 unrechtmäßig diskriminieren. Die Zuteilung von Frequenzen als knappes Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist verfassungsrechtlich gebunden. Es erfordert eine strikte Gleichbehandlung aller Markteilnehmer laut Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz sowie ein chancengerechtes und wettbewerbsförderndes Vergabeverfahren.
„Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig“, so Professor Udo Di Fabio.
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.