Die für dieses Jahr geplante Frequenzauktion fällt aus. Stattdessen werden die Nutzungsrechte der Mobilfunknetzbetreiber bis 2030 verlängert. Damit 1&1 als Neuling dennoch nicht in die Röhre guckt und benachteiligt wird, gibt es entsprechende Auflagen der Bundesnetzagentur.

Frequenzauktion fällt aus
Vergangene Woche hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Frequenznutzungsrechte der drei Mobilfunknetzbetreiber bis 2030 verlängert werden sollen. Nun steht dem Plan der Bundesnetzagentur nichts mehr im Wege und die bereits 2023 aufgekommene Idee der Verlängerung wird in die Tat umgesetzt.
Die drei großen Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica dürfen sich freuen, bleiben ihnen doch die Kosten einer für dieses Jahr geplanten Auktion erspart. 2019 hatten die Auktionsteilnehmer noch rund 6,5 Milliarden Euro ausgegeben. Statt erneute Milliardeninvestitionen zu tätigen, werden die Frequenzen in den Bereichen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz um fünf Jahre bis 2030 verlängert – allerdings unter einer Auflage.
1&1 soll nicht benachteiligt werden
2019 hatte auch 1&1 mitgeboten und einen ersten Zugang zu 5G-Frequenzen ersteigert. Der Aufbau des eigenen Mobilfunknetzes kommt zwar eher schleppend voran. Dennoch wird dem Unternehmen durch den Wegfall der für dieses Jahr geplant gewesenen Auktion die Möglichkeit genommen, weitere Frequenzspektren für das eigene Netz zu erwerben. Damit 1&1 durch die neue Entwicklung nicht benachteiligt wird, stellt die Bundesnetzagentur entsprechende Bedingungen an die Marktteilnehmer.
Die Behörde verpflichtet die etablierten Anbietern Telekom, Vodafone und O2 Telefónica zu Verhandlungen mit 1&1, um dem neuen und vierten Netzbetreiber einen Zugang zu mindestens zweimal 5 MHz im begehrten Flächenspektrum bei 800 MHz zu gewähren. 1&1 soll so ebenfalls Zugang hierzu erhalten, um in bereits ausgebauten Bereichen des eigenen 5G-Netzes eine bessere Versorgung von Flächen sowie Innenräumen zu erreichen.
1&1 hat umgehend angekündigt, auf die Wettbewerber zuzugehen und nach einer Einigung zu streben, um seine mehr als 12 Millionen Kunden angemessen versorgen zu können. Naheliegend ist eine Kooperation mit Vodafone, da es hier bereits eine Zusammenarbeit beim National Roaming gibt. Sollte es bis 1. Januar 2026 keine Einigung geben, behält sich die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben vor, „die Mitnutzung gegenüber einem der Zuteilungsinhaber anzuordnen“.
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Quelle: Bundesnetzagentur, 1&1
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.