Das Kölner Verwaltungsgericht hat die 5G-Frequenzvergabe 2019 als rechtwidrig eingestuft. Was dies für Folgen für die Mobilfunkbranche hat, ist noch nicht abzusehen.
Gerichtsurteil erklärt 5G-Frequenzvergabe als rechtswidrig
Knallerurteil vom Verwaltungsgericht Köln. Dieses hat die Regeln bei der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen 2019 für rechtwidrig erklärt. Als Grund gibt das Gericht an, dass es massiven Druck seitens der Bundesregierung auf die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur gegeben habe, vor allem seitens des Verkehrsministers Andreas Scheuer der CSU. Daraus resultiere die „Besorgnis der Befangenheit“, erklärte die Vorsitzende Richterin Susette Schuster am heutigen Dienstag.
Erstmals seit über 20 Jahren sahen damals die Vergabebedingungen keine Diensteanbieterverpflichtung für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen vor. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber nicht von der Bundesnetzagentur verpflichtet wurden, ihre Netze zu regulierten Großhandelspreisen auch anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Dies hatte das Telekommunikations- und Energieunternehmen EWE als unrechtmäßige politische Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Bundesnetzagentur gesehen und daher zunächst über verschiedene Instanzen das Klagerecht erwirkt, um anschließend erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Folgen unklar
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese stärkt nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt“, sagt Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE TEL. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen – insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung – aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten. Nun besteht die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden.“
Die Bundesnetzagentur ist nun gefordert, die Auflagen für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen unter Berücksichtigung der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln neu entscheiden. Dies führt auch zu einer Neubewertung der Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt. Was dies für die Zukunft des Mobilfunkmarktes bedeutet, lässt sich aktuell noch nicht final abschätzen. Es dürfte aber dem Wettbewerb und damit den Kunden zugutekommen.
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Quelle: EWE / Handelsblatt
Bild im Artikel: ©
5G-Anbieter.info
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.