Aus der Politik hört man immer noch Überlegungen, wie man die Vergaberichtlinien für die 5G-Frequenzen noch verschärfen kann. Den Mobilfunkanbietern geht es aber schon jetzt zu weit. Nach Telefónica hat auch Vodafone Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Wie jetzt bekannt wurde, hat nun auch die Telekom nachgezogen. Hintergrund ist, dass den Anbietern die Auflagen unrealistisch erscheinen. Diese seien weder finanziell noch logistisch zu erfüllen. Hinzu komme, dass durch die im Raum stehende Verpflichtung zum Roaming die Investitionen entwertet würden.
Telefónica geht den ersten Schritt
Nach dem ersten Entwurf für die Vergaberegeln der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration gab es viel Kritik aus der Politik. Gerade dünn besiedelte Flächen, die auch bereits jetzt nur schlecht versorgt werden, würden auch künftig benachteiligt. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin einen erneuten Entwurf eingereicht, der schlussendlich auch genehmigt wurde. Der neue Entwurf sieht dabei vor, dass unter anderem bis 2022 mindestens 98 Prozent aller Haushalte mit 100 Mbit/s per Funk versorgt werden sollen. Dies geht den Anbietern zu weit. Als erster reichte Telefónica gegen diese Vorgaben Klage beim Veraltungsgericht Köln ein. Vodafone zog kurzfristig nach. Lediglich in Bonn nahm man sich etwas mehr Zeit für die juristische Prüfung, reichte dann allerdings ebenfalls Klage ein.
Sorge um die Investitionen
Auf die nun im Frühjahr 2019 anstehende Versteigerung der Frequenzen haben die Klagen derweil noch keinen Einfluss, da diese keine aufschiebende Wirkung haben. Das sich bei der Auktion alle drei nun klagenden Anbieter entsprechende Spektren sichern werden, dürfte dabei als gesetzt gelten. Die entsprechenden Verfahren könnten aber durchaus nachträglich noch Einfluss auf die Auflagen zum Ausbau nehmen. Hierbei geht es den Netzbetreiber insbesondere um die Planungssicherheit ihrer Investitionen. Erschwerend kommt für die Telekom, Vodafone und Telefónica hinzu, dass die Politik noch zusätzlich durch Gesetzesänderungen mehr Druck aufbauen möchte. Im laufenden Jahr 2019 wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) an die Europäischen Vorgaben angepasst. Hierbei soll nach Wünschen einiger Politiker auch das nationale Roaming verankert werden, welches Anbieter verpflichtet, auch die Konkurrenz auf die eigenen Netze zu lassen. Ein möglicher Nutznießer wäre hierbei unter Umständen 1&1, welche sich durchaus interessiert an dem Aufbau eines 5G-Netzes gezeigt haben.
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Quelle: Welt
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