Nach der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica legt nun auch Freenet ein weiteres Rechtsmittel gegen die 5G-Frequenzauktion ein. Konkret wurde beim Verwaltungsgericht Köln ein Eilantrag gestellt, der aufschiebende Wirkung entfalten könnte. Während es den bestehenden Mobilfunkbetreibern um die Auflagen beim 5G-Ausbau geht, hat Freenet dabei die Konditionen für virtuelle Mobilfunkanbieter im Auge. Der Anbieter wünscht sich dabei einen verpflichtenden Zugang zu den neuen Netzen, der regulatorischen Auflagen unterliegt.
Pflichtzugang für Drittanbieter
Bereits im 4G/LTE-Netz zeigte sich, dass nicht alle Punkte bedacht wurden. Auch heute noch ist der Zugang zur vierten Netzgeneration für Discountangebote gar nicht, oder nur mit Aufpreis möglich. Dies möchte Freenet für das kommende 5G-Netz vermeiden. Aus diesem Grund reichten sie einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Köln ein. Sollte diesem stattgegeben werden, so würde dies die Frequenzauktion verschieben, die für den 19. März 2019 angesetzt ist.
Weitere Eilanträge vorhanden
Neben Freenet haben aber auch die Telekom, Vodafone und Telefónica Eilanträge gestellt. Ihnen geht es jedoch um die Auflagen, die mit dem Erwerb von 5G-Frequenzen verbunden ist. So gibt es weitreichende Auflagen, was den Ausbau angeht. Neben definierten Zielen von Stationen, sind auch bisher schlecht versorgte Gebiete zu erschließen. Besonders schwierig dürften dabei die Bahntrassen sein, die bis heute einen Flickenteppich darstellen. Hier sind die anstehenden Spektren um 3,5 GHz jedoch nur bedingt geeignet, denn diese sind technisch gesehen nicht für die Fläche gedacht, sondern für dicht besiedelte Gebiete, in denen eine hohe Bandbreite benötigt wird. Neben den nun insgesamt vier Eilanträgen gibt es jedoch noch weitere Klagen. Bereits Ende 2018 reichten alle Netzbetreiber, sowie weitere Firmen, formale Klagen gegen die Frequenzauktion ein.
Start der Auktion ungewiss
Angesichts der aktuellen Sachlage bleibt es fraglich, ob der gewünschte Termin im März nun bestehen bleibt. Sollte einem Antrag stattgegeben werden, so würde die Versteigerung zumindest solange verschoben werden, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung gefallen ist. Dies kann sich jedoch in die Länge ziehen. Das es unkomplizierter und schneller gehen kann, dass zeigte jüngst die Auktion in Österreich, bei denen drei Provider landesweite Frequenzen erworben haben.
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Quelle: Verwaltungsgericht Köln
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