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27. 11. 2018

Nach vielen Änderungsforderungen stehen nun die Regeln zur 5G-Frequenzvergabe fest. Der Beirat der Bundesnetzagentur billigte den zuletzt vorgelegten Vorschlag. Damit steht der Auktion der Frequenzen im Frühjahr 2019 nichts mehr im Wege. Obwohl die Politik nicht alle ihre Forderungen durchsetzen konnte sind die Mobilfunkanbieter nicht glücklich über die neuen Vorgaben. Sie müssen deutlich mehr ausbauen und einen straffen zeitlichen Plan einhalten. Das gefürchtete National-Roaming konnten sie jedoch abwenden.

Verdopplung der 5G-Stationen bis 2022

Das von vielen Politikern geforderte National-Roaming hat seinen Weg nicht in die endgültige Fassung der Auflagen zur Frequenzauktion gefunden. Bestehende Anbieter sind durch die Ersteigerung von 5G-Frequenzen also nicht dazu verpflichtet anderen Anbietern ihre Infrastruktur bereit zu stellen. Hierfür haben sich sowohl die Deutsche Telekom als auch Vodafone und Telefónica stark gemacht. Im Gegenzug hat die Bundesnetzagentur einem möglichen Neueinsteiger die Ausbauauflagen vereinfacht. Während sich die bestehenden Provider an einen harten Ausbauplan halten müssen, dürfte sich ein auf den Markt neu hinzukommender Provider etwas mehr Zeit lassen. Wer sowohl bei 2 als auch 3,6 GHz Spektrum ersteigert, muss bis 2023 mehr als 25 Prozent aller Haushalte erreichen. Bis 2025 müssen sogar über 50 Prozent erschlossen sein. Wer hingegen nur an Frequenzen um 3,6 GHz interessiert ist, der soll zum Jahr 2025 lediglich 25 Prozent der Haushalte erschließen. Ob etablierter Anbieter oder Start-Up – in beiden Fällen hat sich die Ausbauauflage neuer 5G-Standorte bis 2022 verdoppelt. Wurden in der ersten Fassung noch 500 Standorte gefordert, so hat sich die Anzahl nun auf 1.000 verdoppelt.

Bundesautobahnen mit maximal 10ms Latenz

Ebenfalls neu ist die Anforderung an kurzen Reaktionszeiten. Auf Bundesautobahnen sollen ebenfalls bis 2022 mindestens 100 Mbit/s anliegen. Dies jedoch mit einer maximalen Reaktionszeit von 10 Millisekunden (ms). Diese Anforderung dürfte mit 4G nicht zu realisieren sein. Bis 2024 gilt die gleiche Auflage für alle Bundesstraßen. Im Zugverkehr sind die Vorgaben hingegen mit bestehender Technik umsetzbar. Bis 2022 sollen Trassen mit einem Aufkommen von mehr als 2.000 Passagieren pro Tag mindestens 100 Mbit/s erhalten. Zum Jahr 2024 dann auch alle weiteren Strecken. Landstraßen sowie Wasserstraßen sollen gleichfalls 2024 moderat mit 50 Mbit/s versorgt werden.

300 Mbit/s bis 2025

Zu den Vorgaben einer 5G-Lizenz gehört auch, die bereits bestehenden Verpflichtungen einzuhalten. Hierzu gehört die Versorgung von 98% aller Haushalte mit mindestens 100 MBit/s bis zum 31. Dezember 2019. In zwei Schritten wird diese Anforderung angehoben. Bis Jahresende 2022 müssen hier 100 Mbit/s anliegen. In der nächsten Stufe sind es 300 Mbit/s bis Ende 2025, insofern man 5G-Frequenzen ersteigern möchte.

Kein verpflichtendes National-Roaming

Einer der Hauptstreitpunkte zwischen Politik, Bundesnetzagentur, Industrie und Mobilfunkanbietern war das National-Roaming. Während die Legislative forderte, dass Infrastrukturbetreiber ihre Netze öffnen müssen, waren die am Markt agierenden Anbieter strikt gegen diese Forderung. Hiermit konnten sie sich in der nun verabschiedeten Fassung durchsetzen und frei am Markt agieren. Der Gesetzgeber arbeitet im Hintergrund aber bereits an Änderungen des Telekommunikationsgesetzes um anderweitig Einfluss zu nehmen. So sehen die Vorgaben zur Frequenzauktion vor, dass es ein Verhandlungsgebot gibt. Hiermit sollen die Infrastrukturbetreiber angehalten werden auch dann Verhandlungen über Zugang zu ihrem Netz zu führen, wenn dies nicht in ihrem Interesse ist. Die Bundesnetzagentur soll dabei als unparteiischer Schiedsrichter fungieren. Die gesetzlichen Änderungen sehen vor, dass die Netzagentur im Zweifelsfall eine Zusammenarbeit vorschreiben kann.

Auktion im Frühjahr 2019

Der aus 32 Personen bestehende Beirat hat den aktuellen Entwurf mit 23 Stimmen befürwortet. Damit sind nun keine Änderungen mehr möglich, insofern keine juristischen Mittel dagegen eingelegt werden. Telefónica-Chef Markus Haas fand harte Worte zu der nun verabschiedeten Fassung. Durch die Vorgabe eines Betreiber-Roamings werde der gültige rechtliche Rahmen gesprengt. Auch Vodafone Deutschland hält die Vorgaben für “klar rechtswidrig“. Bis zum 25. Januar 2019 können sich Interessenten nun für eine Zulassung als Bieter für die 5G-Sprektren bewerben. Im ersten Quartal 2019 soll das Wettrennen um die begehrten Bereiche dann stattfinden. Die Startpreise für Frequenzblöcke wurde dabei reduziert um den erhöhten Auflagen gerecht zu werden. Auch die Zahlungsziele wurden nach hinten verschoben um so für eine finanzielle Entlastung zu sorgen.

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Quelle: Bundesnetzagentur
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