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07. 12. 2018

Ende November 2018 wurden die Auflagen zur 5G-Frequenzauktion festgelegt. Davor kamen aus der Politik deutliche Forderungen zu harten Auflagen. Das Ziel war dabei auch eine Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten. Bei einer Kernforderung, nämlich dem National-Roaming, folgte die Netzagentur aber nicht den Wünschen der Regierung. Führende Politiker aus Union und SPD machen sich nun dafür stark diese gesetzlich in der anstehenden Telekommunikationsnovelle zu verankern. Die Bundesnetzagentur warnt vor diesem Schritt.

National-Roaming als Bremsklotz für den Ausbau

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr und Wirtschaft warnt eine Fachabteilung der Bundesnetzagentur vor den Folgen eines gesetzlich vorgeschriebenen National-Roaming für 5G. Mit klaren Worten weißt man darauf hin, dass die von der Regierung gewünschte besser Flächenabdeckung zu einem “Rohrkrepierer“ werden könnte. Wenn einer der Anbieter in der Fläche ausbaut, dann sehen die Konkurrenten keinerlei Sinn mehr selber zu investieren, denn sie können die Infrastruktur ja kostenlos mitnutzen. Dies würde schlussendlich dazu führen, dass sich keiner der am Markt beteiligten mehr genötigt sieht einen Ausbau vorzunehmen. Diese finanziellen Planungsunsicherheiten gehen am Bedarf vorbei und das gewünschte Ziel wird nicht erreicht. Die Netzagentur habe sich in ihren Auflagen zur 5G-Frequenzauktion unter anderem wegen dieser Problematik gegen ein National-Roaming entschieden.

Weitere Defizite vorhanden

Während führende Politiker von CDU/CSU und SPD kräftig die Werbetrommel für ein National-Roaming rühren wäre es denkbar, dass dies gesetzlich in der kommenden Telekommunikationsnovelle umgesetzt wird. Hiermit hätte man die fehlende Vorgabe durch die Bundesnetzagentur durch die Hintertür installiert. Doch auch an anderer Stelle gibt es noch Klärungsbedarf.

 

So moniert der Grünen Politiker Cem Özdemir, dass die Auflagen zur Netzabdeckung bei Reisewegen nicht weit genug greife. Zwar gibt es klare Regeln für Autobahnen sowie Bundes- und Landstraßen, aber die Bahnstrecken seien hier benachteiligt. Es besteht der Konsens, dass Anreize dafür geschaffen werden sollen, dass mehr Menschen den Zug nehmen, aber die Infrastruktur auf diesen Wegen wird nicht ausreichend beachtet. Nur auf Strecken mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag soll bis 2022 ein Ausbau auf mindestens 100 Mbit/s erfolgen. Das betreffe etwa die Hälfte der rund 40.000 Kilometer an Bahngleisen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Özdemirs. Die restlichen 20.000 Kilometer müssen sich mit 50 Mbit/s bis 2024 begnügen.

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Quelle: Welt
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