Das Bundesverwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass man die 5G-Auktion aus dem Jahr 2019 erneut untersuchen wird. Es besteht der Verdacht, dass das Bundesverkehrsministerium auf rechtswidrige Art und Weise Einfluss genommen hat.
Länger schwelender Rechtsstreit
Bereits seit geraumer Zeit schwelt ein Rechtsstreit um die 5G-Auktion. Es besteht der Verdacht, dass kleinere Anbieter auf Drängen der Politik bei der Frequenzversteigerung im Jahr 2019 womöglich vorsätzlich benachteiligt wurden. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht am heutigen 21. Oktober (BVerwG 6 C 13.20) mitgeteilt, dass man erneut prüfen wolle, ob das Bundesverkehrsministerium bei der Auktion 2019 versucht hat, rechtswidrig Einfluss zu nehmen. Zudem könnten die Vorbereitungen der Versteigerung nach Einschätzung der Leipziger Richter sogar gegen EU-Recht verstoßen haben. Die Klage des Netzbetreibers EWE Tel wurde hierfür zurück an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
Zu klären sei, ob die Bundesnetzagentur im Rahmen der Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G bei der Festlegung von Vergaberegeln „frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern“ gewesen sei. Außerdem besteht der Verdacht, dass Entscheidungen maßgeblich durch eine inoffizielle Absprache zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Minister Scheuer sowie den drei großen Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica motiviert gewesen sein könnte. So soll es möglicherweise dazu gekommen sein, dass sich die Netzbetreiber laut Angaben des Bundesverwaltungsgerichtes unter der Bedingung „investitionsfördernder Rahmenbedingungen“ wie einem Verzicht auf eine strengere Diensteanbieterverpflichtung zur Schließung von 4G-Versorgungslücken und einem schnelleren Netzausbau bereiterklärt hätten.
Ausgang unklar
Wie das Verfahren nun weiter geht, ist unklar. „Die Entscheidung wurde auf Grund fachlicher Erwägungen getroffen, die Bundesnetzagentur hat keine politischen Zusagen gemacht“, widerspricht ein Behördensprecher. Auch eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums betonte, dass es keine Weisung „und auch sonst keinen Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur“ gegeben habe.
„Wir haben für die Kunden und für bessere Netze geklagt“, sagte ein EWETEL-Sprecher. Auch Freenet kämpft vor dem VG für klare Zugangsansprüche. „Nur so kann Chancengleichheit für Diensteanbieter erzielt und damit Wettbewerb im Verbraucherinteresse wiederhergestellt werden“, sagte Vorstand Rickmann von Platen der F.A.Z.
Quellen: Bundesverwaltungsgericht / FAZ / Golem
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.