Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen die drei deutschen Mobilfunknetzbetreiber eingeleitet, da diese weiterhin gegen Versorgungsauflagen verstoßen. Die Strafen dürften, wenn überhaupt verhängt, aber vermutlich gering ausfallen.
Netzbetreibern droht Zwangsgeld
Dass es in Deutschland weiterhin Versorgungslücken im 4G-Netz gibt, ist kein Geheimnis. Genau wegen dieser hat die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeldverfahren gegen die drei Netzbetreiber in Deutschland Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica eingeleitet. Wie die Aufsichtsbehörde in einem Schreiben mitteilt, habe man dies „wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ getan.
Das Verfahren wurde bereits im September eröffnet, ist aber jetzt erst öffentlich bekannt geworden. Den Netzbetreibern wird vorgeworfen, dass es weiterhin Funklöcher in den 4G-Netzen in Deutschland gibt. Hierbei dreht es sich um ungefähr 500 LTE-Funklöcher, bei denen keiner der drei Netzbetreiber eine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s sicherstellt. Eigentlich hätten diese weißen Flecken zum Jahreswechsel verschwunden sein müssen. Zudem wird den Mobilfunkern vorgeworfen, dass es weiterhin einige Bundesstraßen-Tunnel mit mangelnder Versorgung gibt.
Anbieter widersprechen
Bevor die Bundesnetzagentur mögliche Zwangsgelder verhängt, können die beschuldigten Unternehmen erst einmal Stellungsnahmen abgeben. Man selbst sieht sich unschuldig, man habe nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen. Stattdessen liegen die besagten Funklöcher in Geltungsbereich einer Ausnahmeregel, da dort ein Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war. So soll es keine geeigneten Standorte für Sendemasten geben, die z. B. auf einem gemieteten Grundstück aufgestellt werden könnten. Diese Ansicht teilt man bei der Aufsichtsbehörde, bei der ein anderer Wind weht, seitdem Klaus Müller der Präsident ist, allerdings nur in Teilen. 2020, als noch deutlich höhere Verstöße gegen die Auflagen vorlagen, hatte man noch auf ein Bußgeld verzichtet.
Sollte dieses nun im kommenden Jahr tatsächlich verhängt werden, dürfte dessen Höhe aber überschaubar ausfallen. Dies wird zumindest in Branchenkreisen gemunkelt, da die Verstöße nicht sonderlich gravierend seien. Allzu viel haben die drei Netzbetreiber also wohl nicht zu befürchten.
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Quelle: Bundesnetzagentur
Bild im Artikel: ©
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.