Bis zuletzt hatten die Netzbetreiber versucht, die 5G-Frequenzauktion wenigstens zu verschieben. Nachdem bereits im Dezember 2018 entsprechende Klagen bei dem Verwaltungsgericht Köln eingingen, wurden anschließend Eilanträge gestellt. Diese hätten aufschiebende Wirkung entfalten können. Nun hat das Gericht zu den Anträgen entschieden und alle abgewiesen. Damit verschiebt sich die Vergabe der 5G-Frequenzen nicht. Am Dienstag, den 19 März, gehen demzufolge die Spektren in Mainz unter den Hammer.
Auflagen zu 5G-Frequenzen
Bereits seit längerem wird sehr kontrovers diskutiert, welche Auflagen zu erfüllen sind, wenn ein Bieter 5G-Frequenzen ersteigert. In einer zweiten Fassung hat die Bundesnetzagentur festgelegt, was ein Mobilfunkbetreiber bewältigen muss, wenn er in der nächsten Netzgeneration unterwegs sein möchte. Dabei wurden die Versorgungsauflagen, teils unter politischem Druck, deutlich ausgeweitet. Problematisch ist dabei insbesondere, dass die aktuellen Spektren bei 3,5 GHz nicht zur Versorgung in der Fläche gedacht sind. Zu den Ausbauauflagen gehört unter anderem, Bahnstrecken sowie Bundesautobahnen flächendeckend zu versorgen. Aber auch den virtuellen Netzbetreibern waren viele Punkte in den Frequenzauflagen nicht eindeutig genug gelöst. So stellte auch Freenet einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Köln. Sie wollen insbesondere einen verpflichtenden Zugang zur neuen Technik.
Eilanträge abgelehnt
Über die vorliegenden Eilanträge der Deutschen Telekom, Vodafone, Telefónica und Freenet wurde nun entschieden. Sie wurden allesamt abgewiesen. Dies bedeutet, dass die Versteigerung wie geplant am Dienstag, den 19. März 2019, stattfinden wird. Erwartet werden dabei Erlöse von 5 Milliarden Euro. Erstmalig ist nun auch 1&1 / Drillisch mit dabei, die sich mit eigenem 5G-Netz am Markt etablieren wollen. Erste Pilotprojekte sind bereits in Betrieb. So hat unter anderem die Telekom ein Testnetz in Berlin. Dazu passende Hardware in Form von Smartphones wie dem Galaxy S10 5G, stehen kurz vor der Auslieferung. Damit könnten Endnutzer auch bald in den Genuss der Vorteile der neuen Netzgeneration kommen, so denn die Anbieter auch zeitnah entsprechende Verträge anbieten.
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Quelle: Handelsblatt
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