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12. 05. 2020

Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf zum Thema IT-Sicherheit. Dieser sieht keinen konsequenten Ausschluss von Huawei beim 5G-Ausbau vor, sondern eine strenge Sicherheitsprüfung aller beteiligten Anbieter.

Auf Vertrauenswürdigkeit überprüfen

Die IT-Sicherheit ist zuletzt durch die Maßnahmen der USA gegen Huawei noch einmal verstärkt in den Fokus gerückt. Einige Länder haben sich, teils durch den Druck der USA, ebenfalls gegen eine Beteiligung des chinesischen Netzausrüsters am 5G-Ausbau ausgesprochen. In Deutschland gibt es noch keine endgültige Entscheidung, aber eine Tendenz. Das Bundesinnenministerium arbeitet an Entwürfen zum IT-Sicherheitsgesetz und dem Telekommunikationsgesetz, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen.

 

Die Entwürfe sehen vor, dass es keinen Ausschluss von bestimmten Herstellern (z. B. aus China) geben wird, so wie es die USA lauthals fordert. Aber dennoch will das Innenministerium die Anforderungen verschärfen, unter denen Unternehmen am 5G-Ausbau im Bereich der kritischen Infrastrukturen in Deutschland teilnehmen dürfen. Unter anderem gibt es Mindestanforderungen für die Garantieerklärung, zu denen auch sicherheitspolitische Belange zählen. Wenn ein Unternehmen diese sogenannte Garantieerklärung nicht unterzeichnet, ist eine Beteiligung nicht möglich.

Ausschluss möglich

“Aus der Garantieerklärung muss hervorgehen, ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur (etwa Sabotage, Spionage oder Terrorismus) einwirken zu können”, ist laut Reuters in Paragraph 9b des Gesetzentwurfes zu lesen.

 

Das bedeutet, dass sämtliche Anbieter, die am Netzausbau in Deutschland durch die Mobilfunkanbieter beteiligt sind, einer noch strengeren Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Sollte es Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit eines einzelnen Anbieters geben, z. B. bei einem Verstoß gegen Verpflichtungen in der Garantieerklärung, wenn ein Unternehmen die Sicherheitsüberprüfungen nicht unterstützt oder bekannte Schwachstellen nicht unverzüglich meldet, kann bei wiederholten Verstößen eine Beteiligung ein Einsatz aller kritischen Komponenten des Herstellers untersagt werden.

Quelle: Reuters
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