Die EU hat die Förderung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) für den Mobilfunkausbau in Deutschland genehmigt. Somit kann das Geld für den Ausbau bisher vernachlässigter Gebiete genutzt werden.
Förderung für schlecht ausgebaute Gebiete
Die Europäische Kommission hat den EU-Beihilfevorschriften einer mit 2,1 Milliarden Euro ausgestatteten deutsche Beihilferegelung genehmigt. Mit dem Geld soll der Ausbau sowie der Betrieb des Mobilfunknetzes in Regionen, die bisher nur maximal mit 2G versorgt sind, verbessert werden. So soll für die Bevölkerung der Zugang zu Infrastruktur für Hochleistungsmobilfunkdienste sichergestellt werden.
Die erforderliche Zustimmung hat Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erteilt. Ihr Ziel sei es, „Hochleistungsmobilfunkdienste für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen“. Durch die Förderung sollen die schnellen Mobilfunkstandards 5G sowie dessen Vorgänger 4G / LTE in die Regionen in Deutschland gebracht werden, die bisher kein vernünftiges Mobilfunknetz aufweisen und wo durch die Mobilfunkbetreiber aus wirtschaftlichen auch keine Änderung in Sicht ist.
5G statt 2G
Gefördert werden ausschließlich Gebiete, die bestenfalls mit einem 2G-Mobilfunknetz versorgt sind. Dort soll mit den öffentlichen Mitteln die notwendige Infrastruktur hergestellt werden. Das Geld erhalten können nicht nur Mobilfunknetzbetreiber, sondern auch Bauunternehmen oder Glasfaserbetreiber. Denn es wird nur die Installation und der Betrieb der passiven Infrastruktur mit den 2,1 Milliarden Euro bezuschusst. Dies umfasst unter anderem den Bau von Masten, Leerrohren sowie unbeschalteten Glasfaseranbindungen.
Die Beihilfeempfänger werden im Rahmen einer „offenen, transparenten und diskriminierungsfreien“ Ausschreibung ausgewählt. Die Unternehmen müssen dann allen interessierten Mobilfunknetzbetreibern zu „fairen, offenen und diskriminierungsfreien Bedingungen“ Zugang zu der geförderten, passiven Mobilfunkinfrastruktur gewähren. Diese Regelung für einen Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher schreibt die EU für die Genehmigung entsprechender Fördertöpfe vor. Die Kommission hat die Regelung vor der Erteilung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sowie nach den Grundsätzen der Breitbandleitlinien aus 2013 überprüft.
Quelle: Europäische Kommission via teltarif
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M. Schwarten
freischaffender Redakteur
Technik begeistert mich seit rund 25 Jahren – vor allem dann, wenn sie das Leben leichter statt komplizierter macht. Besonders am Herzen liegen mir Mobile Devices wie Smartphones, Tablets und Smartwatches. In diesem Bereich arbeite ich seit vielen Jahren.