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27. 05. 2021

Die EU hat die Förderung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) für den Mobilfunkausbau in Deutschland genehmigt. Somit kann das Geld für den Ausbau bisher vernachlässigter Gebiete genutzt werden.

Förderung für schlecht ausgebaute Gebiete

Die Europäische Kommission hat den EU-Beihil­fevor­schriften einer mit 2,1 Milli­arden Euro ausge­stat­teten deut­sche Beihil­ferege­lung geneh­migt. Mit dem Geld soll der Ausbau sowie der Betrieb des Mobilfunknetzes in Regionen, die bisher nur maximal mit 2G versorgt sind, verbessert werden. So soll für die Bevölkerung der Zugang zu Infra­struktur für Hoch­leis­tungs­mobil­funk­dienste sichergestellt werden.

 

Die erforderliche Zustimmung hat Margrethe Vestager, die für Wett­bewerbs­politik zustän­dige Vize­prä­sidentin der Kommis­sion, erteilt. Ihr Ziel sei es, „Hoch­leis­tungs­mobil­funk­dienste für die Bürge­rinnen und Bürger bereitzustellen“. Durch die Förderung sollen die schnellen Mobilfunkstandards 5G sowie dessen Vorgänger 4G / LTE in die Regionen in Deutschland gebracht werden, die bisher kein vernünftiges Mobilfunknetz aufweisen und wo durch die Mobilfunkbetreiber aus wirtschaftlichen auch keine Änderung in Sicht ist.

5G statt 2G

Gefördert werden ausschließlich Gebiete, die bestenfalls mit einem 2G-Mobilfunknetz versorgt sind. Dort soll mit den öffentlichen Mitteln die notwendige Infrastruktur hergestellt werden. Das Geld erhalten können nicht nur Mobilfunknetzbetreiber, sondern auch Bauunternehmen oder Glasfaserbetreiber. Denn es wird nur die Installation und der Betrieb der passiven Infrastruktur mit den 2,1 Milliarden Euro bezuschusst. Dies umfasst unter anderem den Bau von Masten, Leerrohren sowie unbeschalteten Glasfaseranbindungen.

 

Die Beihil­feemp­fänger werden im Rahmen einer „offenen, trans­parenten und diskri­minie­rungs­freien“ Ausschrei­bung ausge­wählt. Die Unternehmen müssen dann allen inter­essierten Mobil­funk­netz­betrei­bern zu „fairen, offenen und diskri­minie­rungs­freien Bedin­gungen“ Zugang zu der geförderten, passiven Mobil­funkinfra­struktur gewähren. Diese Rege­lung für einen Wett­bewerb zum Wohle der Verbrau­cher schreibt die EU für die Genehmigung entsprechender Fördertöpfe vor. Die Kommis­sion hat die Rege­lung vor der Erteilung nach den EU-Beihil­fevor­schriften, insbe­son­dere Artikel 107 Absatz 3 Buch­stabe c des Vertrags über die Arbeits­weise der Euro­päi­schen Union (AEUV), sowie nach den Grund­sätzen der Breit­band­leit­linien aus 2013 überprüft.

Quelle: Europäische Kommission via teltarif
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