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14. 09. 2023

Es deutet sich an, dass die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica bald ein Geschenk in Milliardenhöhe vom Staat erhalten. Die Planung laufen dahin, dass die nächste Mobilfunkauktion ausgesetzt und die vorhandenen Frequenzen verlängert werden.

 

Keine neue Mobilfunkversteigerung

Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung, soll es im kommenden Jahr nun wohl doch keine neue Mobilfunkversteigerung geben. Demzufolge sollen die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte der entsprechenden Mobilfunkfrequenzen nicht erneut versteigert, sondern um fünf Jahre verlängert werden. Ein Papier, in dem sie ihre Vorstellung zur Konsultation stellt, sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber stattdessen dazu verpflichtet werden sollen, den Empfang in dünn besiedelten Gebieten stärker auszubauen.

 

Sollte die Entscheidung, die später fallen wird, dem Konsultationspapier entsprechen, würden die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica voraussichtlich Milliarden Euro sparen. 2019 waren die 5G-Frequenzen für insgesamt 6,6 Milliarden Euro versteigert worden. Diese Milliardeneinnahmen würden dem Staat so verlorengehen. Die Mobilfunkversorgung ist aber wohl wichtiger. „Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen“, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Zuspruch von den Netzbetreibern

Die drei Netzbetreiber begrüßen die neue Haltung der Bundesnetzagentur natürlich. „Statt Milliardensummen in Lizenzrechte stecken zu müssen wie in der Vergangenheit, können die Netzbetreiber nun begründet darauf hoffen, unmittelbar in den weiteren Netzausbau investieren und die Mobilfunkversorgung hierzulande noch weiter verbessern zu können“, sagte Markus Haas, Chef von Telefónica in Deutschland.

 

Auch Drittanbieter könnten von der Situation profitieren. „Die Bundesnetzagentur erwägt, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen“, heißt es nun in den Rahmenbedingungen der Netzagentur. Diese könnten von einer Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht reichen und könnten auch das nationale Roaming umfassen. Dieses wurde zuletzt von United Internet mit Vodafone vereinbart, da der eigene 5G-Netzaufbau mehr als schleppend erfolgt und die Auflagen nicht erfüllt werden.

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Quelle: Bundesnetzagentur / Welt
Bild im Artikel: © 5G-Anbieter.info
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