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09. 12. 2019

Um die Ziele der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung umsetzen zu können, müssen tausende neue Mobilfunkstandorte binnen kurzer Zeit errichtet werden. Dies ist allerdings nur schwer realisierbar, da viele bürokratische Hürden im Weg stehen. Daher fordern die involvierten Mobilfunkanbieter Änderungen beim Baurecht, um den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze zu beschleunigen.

Bürokratie bremst

Die Bundesregierung hat sich mit der eigenen Mobilfunkstrategie ehrgeizige Ziele und die beteiligten Mobilfunkunternehmen unter Druck gesetzt. Es geht um die Verbesserung der Netzabdeckung mit 4G sowie um den Aufbau von 5G. So sollen laut der Vorgaben bis Ende 2020 bundeweit 99 Prozent von Deutschland mit 4G versorgt sein. Zudem sollen bis zu diesem Zeitpunkt 20 Städte ein 5G-Netz erhalten haben, so lauten die Versorgungsverpflichtungen aus der 5G-Frequenzversteigerung im Sommer 2019 sowie die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Mobilfunknetzbetreibern aus dem September.

 

Der zeitliche Rahmen ist eng gesteckt. Leider bremsen in der Praxis verschiedene Faktoren den Ausbau der Mobilfunknetze um 4G und 5G erheblich aus. Eines der zentralen Themen hierbei ist das komplizierte und uneinheitlich geregelte Planungs- und Genehmigungsverfahren in den 16 Bundesländern.

Gemeinsame Vorschläge

Die beteiligten Mobilfunkunternehmen Telekom, Vodafone und Telefónica haben gemeinsame Vorschläge in einem siebenseitigen Papier erarbeitet, um das Baurecht zu vereinfachen und auf diese Weise den geforderten Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu beschleunigen. Dieser wurde in die AG Digitale Netze des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), einem Gremium zur Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie den Verbänden und Unternehmen der Telekommunikationswirtschaft, eingebracht.

 

Darin enthalten sind verschiedene Vorschläge, wie der beschlossene Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in der Stadt und auf dem Land deutlich schneller und reibungsfreier vonstatten gehen kann. Zu den Vorschlägen gehört unter anderem, dass freistehende Funkmasten außerhalb von Ortschaften mit einer Höhe von bis zu 20 m ohne ein aufwändiges, bauordnungsrechtliches Verfahren errichtet werden können. Auch für Antennenträger auf Gebäuden in Ortschaften mit bis 15 m Höhe soll dieses Verfahren entfallen. Ein weiterer Vorschlag ist, dass der Austausch sowie die Anpassung von bereits bestehenden und damit genehmigten Antennen grundsätzlich baugenehmigungsfrei sein soll.

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Quelle: Basecamp
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