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12. 02. 2020

Am Dienstag hat die Unionsfraktion getagt, um eine Entscheidung hinsichtlich einer Beteilgung bzw. eines Verbots von Huawei beim 5G-Ausbau in Deutschland zu fällen. Das Ergebnis ist einstimmig ausgefallen.

Entscheidung für Huawei

Kurz vor der Abstimmung hatte die SPD den Druck auf den Koalitionspartner erhöht und eine Entscheidung von der CDU/CSU eingefordert. Man selbst hatte sich klar gegen eine Beteiligung von Huawei am Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland ausgesprochen.

 

Nun hat die Unionsfraktion ebenfalls entschieden – und zwar genau entgegen der Auffassung der SPD. Die Fraktion hat sich einstimmig auf ein Papier geeinigt, bei dem weder ein Ausschluss noch Beschränkungen der Beteiligung von Huawei vorgesehen sind. Es werden weder Unternehmen aus nicht rechtsstaatlichen Herkunftsländern ausgeschlossen noch (wie in Großbritannien) prozentuale Vorgaben zum Anteil einzelner Ausrüster in den deutschen 5G-Netzen vorgeschrieben.

 

Die Abstimmung ist eine schwere Niederlage für die US-Lobbyisten rund um Norbert Röttgen, die die Meinung der USA teilten und ebenfalls ein energischeres Vorgehen gegen Huawei angestrebt hatten.

Huawei hat angeblich „Beweise“

Die Meinung des Großteils der Unionsfraktion konnte auch eine vermeintliche Enthüllung des Wall Street Journal am Dienstag nicht ändern. So sollen Regierungsvertreter der USA behaupten, dass chinesische Unternehmen bereits sehr mehr als zehn Jahren geheimen Zugriff auf die Überwachungsschnittstellen in Mobilfunknetzen haben. Diese sollten eigentlich nur für die Strafverfolgung genutzt werden.

 

Wirklich stichfeste Beweise konnten aber nicht vorgelegt werden. Denn gesetzlich ist vorgeschrieben, dass für die Strafverfolgungsbehörden entsprechende Schnittstellen in der Technik der Netzausrüster eingebaut werden, um so Telefonate, E-Mails, SMS und mehr abgreifen zu können. Dies macht auch Huawei seit eben vielen Jahren. Und genau diese Hintertür wollen die USA nun in Technik von Huawei für LTE-Netze entdeckt haben. Konkrete Belege, dass diese auch von China aus genutzt wurden, konnten aber wohl nicht vorgelegt werden.

Quelle: golem.de, spiegel.de
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