Die Bundesnetzagentur hat ihre Rahmenbedingungen für die 5G Frequenzversteigerung dem Beirat zur Abstimmung vorgelegt. Ein National Roaming ist nicht vorgesehen. Dies hatten Anbieter ohne eigenes Netz zuletzt befürchtet. Auch bei der Flächenabdeckung wurde den großen Providern großzügig entgegen gekommen.
Bundesnetzagentur kommt den Netzbetreibern entgegen
Die drei großen Provider können sich glücklich schätzen, denn die Bundesnetzagentur ist deren Vorstellungen zu den Auflagen weitestgehend entgegen gekommen. In dem zur Abstimmung vorgelegtem Papier wird zwar eine Abdeckung in der Fläche zur Auflage gemacht, aber diese lässt doch relativ viel Luft. Vermutlich im Herbst wird der Beirat darüber abgestimmt haben, ob die Auflagen so umgesetzt werden.
Lücken in der Fläche
Für die Anbieter, die Frequenzen für 5G ersteigern gelten diverse Regularien, die erfüllt werden müssen. Nach aktuellem Stand sind das daher lediglich die Telekom, Telefónica und Vodafone. Alle drei müssen bis 2022 bis zu 500 Basisstationen in Betrieb nehmen. Dies sowohl bei 2 GHz als auch 3,6 GHz. Mit dieser Infrastruktur soll gewährleistet sein, dass bis zum besagten Jahr mindestens 98 % der deutschen Haushalte wenigstens LTE nutzen können. Genauer gesagt zielt die Bundesnetzagentur damit auf die Versorgung jender Gebiete an, die bis dato noch schlecht oder garnicht mit flottem Internet ausgebaut wurden. Als Ziel wird eine Geschwindigkeit von nicht unter 100 Mbit/s angestrebt.
Die fehlenden 2 % verteilen sich jedoch, wie bereits jetzt, in der Fläche auf ländliche Regionen. Einige bereits jetzt unterversorgten Gebiete profitieren in diesem Fall nicht von dem neuen Standard. Die Telekom hat diese Auflage bei ihrem Pressetermin zum Auftakt der IFA 2018 sehr deutlich kommentiert. Dirk Wössner (Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG) äußerte zu dem Ausbau in der Fläche, dass die Frequenzen, die hier jetzt zur Versteigerung anstehen gar nicht geeignet sind für eine Flächenversorgung. Es mache gar keinen Sinn, diese für eine bundesweite Abdeckung zu nutzen.
National Roaming wird nicht kommen
Nach dem aktuellen Entwurf wird es kein National Roaming geben. Für Anbieter, die keine eigene Infrastruktur haben bedeutet dies, dass sie keinen rechtlichen Anspruch darauf haben, die neu entstehenden Netze mitzunutzen.
Die Befürchtung, dass dies so kommt hatten die Anbieter bereits mehrfach vorgetragen, da sie hierdurch vom Wettbewerb ausgeschlossen werden können. Die Bundesnetzagentur argumentiert jedoch, dass es für einen regulatorischen Eingriff eine “beträchtliche Marktmacht“ bei einem Anbieter geben müsse. Dies sei aus ihrer Sicht nicht der Fall…
Das könnte Sie noch interessieren
» 5G Anbieter
» 5G Verfügbarkeit
Quelle: Handelsblatt
Klicken um den Beitrag zu bewerten!
[Insgesamt: 0 Durchschnitt: 0]