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5G Ausbau: Bundesamt für Strahlenschutz sieht (fast) keine gesundheitliche Bedenken


  • Erkenntnisse zur Wirkung elektromagnetischer Felder auch für 5G weitestgehend übertragbar
  • aktuell keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Belege für nachteilige Gesundheitswirkungen bei Einhaltung der EU-Grenzwerte
  • BfS sieht aber offene Fragen bei höheren Frequenzbereichen ab 26 GHz – bisher wenig Untersuchungsergebnisse, aber Forschungsvorhaben laufen
  • keine gentoxischen Effekte bei Untersuchungen über 106 GHz – Tests für 5G mmWave-Bänder steht noch aus
  • momentane Grenzwerte gelten auch für 5G

Leipzig, 15.05.2019: 
Nicole Meßmer, Pressereferentin Bundesamt für Strahlenschutz
Bereits im Vorfeld der Versteigerung neuer 5G-Frequenzen, wurden Befürchtungen über mögliche negative, gesundheitliche Auswirkungen durch 5G-Funk laut. Kritiker bemängeln insbesondere, dass die Wirkung von hohen Frequenzen im Millimeterbereich (mmWave), mit denen die 5. Mobilfunkgeneration in Zukunft arbeiten soll, bisher wenig erforscht sind. Zudem nehme die Strahlungsexposition durch eine größere Zelldichte weiter zu. Doch wie bewertet das Bundesamt für Strahlenschutz die Sachlage? Das Informationsportal 5G-Anbieter.info hat in einem Interview mit Nicole Meßmer vom BfS die wichtigsten Fragen in Bezug auf den 5G-Ausbau und möglicher Gesundheitsrisiken erörtert. Wie schätzt man dort die Sachlage ein?

Zunächst gibt das Bundesamt für Strahlenschutz Entwarnung. Die „[…] vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen […]“ könne man auch auf 5G übertragen. Denn die in der ersten Auktion versteigerten Bänder bei 2 GHz und 3,6 GHz, seien zu den heute eingesetzten Bändern eng benachbart. Sofern die aktuell gültigen Grenzwerte (§26. BlmSchv Anhang 1b) von maximal 61 Volt/Quadratmeter eingehalten werden,  sehe das BfS „[…] keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Belege für nachteilige Gesundheitswirkungen […]“, einschließlich kanzerogene Wirkungen, so Meßmer gegenüber 5G-Anbieter.info weiter. Allgemein gelten diese Werte „[…] auch für die fünfte Generation des Mobilfunks […]“.

Allerdings sehe man noch offene Fragen bei Frequenzbereichen ab 26 GHz. Für anvisierte Datenraten von 10 GBit/s oder mehr, bedarf es neuer, breiterer Frequenzbereiche. Künftig sollen daher Bänder bei 26 GHz oder darüber eingesetzt werden, wo noch freie Bereiche zur Disposition stehen. Zu deren Einsatz gebe es bisher allerdings wenig Untersuchungsergebnisse. Daher vergebe das BfS „[…] Forschungsvorhaben zu Exposition und möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche und wird auch diese Technologie aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten […]“. Untersuchungen zu gentoxischen Effekten, selbst bei Frequenzen über 100 GHz, seien zwar ohne Ergebnis verlaufen, doch stehen Tests für 5G mmWave-Bänder noch aus. „Da diese Frequenz am oberen Ende der für 5G diskutierten Frequenzbereiche liegt, werden vorsorglich die niederfrequenteren 5G Kandidatenbänder überprüft“, so Meßmer weiter. Noch sind also längst nicht alle Fragestellungen hinsichtlich des anvisierten 5G-Ausbaus im Bereich ab 26 GHz geklärt!

Große Ambivalenz sieht die Expertin zudem hinsichtlich der Expositionszeit. Zwar erwarte auch das BfS künftig eine wesentlich höhere Anzahl an Sendestationen (Stichwort Micro-Cells), doch wie sich dies auf die Exposition der Bevölkerung am Ende auswirkt, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Einerseits sinkt aufgrund der höheren Übertragungsrate von 5G die nötige Zeit und damit die Länge der Strahlungsexposition des Nutzers. Andererseits sind bekanntlich mit 5G auch Anwendungen geplant, welche diese verstetigen könnten. Wie z.B. autonome Fahrzeuge oder das Internet der Dinge (IoT).

Das komplette Interview kann hier eingesehen werden:
https://www.5g-anbieter.info/interviews/19/bundesamt-strahlenschutz.html

Pressekontakt:

Herr Dipl. Kfm. Sebastian Schöne
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